​Pflichten und Formalitäten

Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, steht einem nicht der Sinn danach, sich um die Pflichten und Formalitäten für die Bestattung zu kümmern. Und doch müssen eine Reihe von Aufgaben schnell erledigt werden. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Folgende Dokumente benötigen Sie:


  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde/Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil, bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten)
  • Rentenbescheide
  • Versicherungspolicen
  • Grabdokument (über ein vorhandenes Familiengrab)
​Gern helfen wir Ihnen bei der Beschaffung der Dokumente und allen notwendigen Behördengängen.

Anzeigepflicht

Verständigen Sie als erstes die Angehörigen und Freunde und – beim Tod zu Hause – einen Arzt. Dieser muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausfüllen. Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder Altenheim gestorben, brauchen Sie sich normalerweise nicht um die Todesbescheinigung zu kümmern. Dieser wird dort automatisch ausgestellt.

Bestatter benachrichtigen

Benachrichtigen Sie uns möglichst bald, damit wir Sie unterstützen und beraten können. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Haus der Zeit oder auf einen Friedhof überführt wird, denn laut Gesetz kann er bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. So haben die Angehörigen Zeit, Abschied zu nehmen. 
​Wir klären Sie gern darüber auf, was dabei zu beachten ist.
Bitte prüfen Sie, bevor Sie einen Bestatter benachrichtigen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat.

​Standesamt

​Das Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Angehöriger gestorben ist, muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag informiert werden. Bei einem Haussterbefall erledigt das der Bestatter, bei einem Sterbefall in der Klinik oder im Pflegeheim übernimmt dies die Einrichtung.

Versicherungen

​Informieren Sie sämtliche Versicherungen möglichst nach Erhalt der Sterbeurkunden.
Hinweis zu Sachversicherungen: Zwar ist es wichtig, die Versicherungen über den Todesfall zu informieren, aber kündigen Sie nicht gleich, denn sonst erlischt der bestehende Versicherungsschutz, z. B. für das Wohngebäude oder die Haftpflichtversicherung des in der Regel mitversicherten Ehepartners.

​Bestattungspflicht

Über die Bestattungspflicht ist geregelt, wer die Bestattungsfeier zu organisieren, den Grabstein auszuwählen sowie das Grab zu gestalten und zu pflegen hat. Für die Totenfürsorge sind normalerweise der Ehegatte, volljährige Kinder oder die Eltern zuständig. In manchen Fällen legen Menschen vor ihrem Tod fest, wer für sie die Totenfürsorge tragen soll. Dieser Wille ist für die Hinterbliebenen bindend.  
Hinweis: In Deutschland ist es Pflicht, Verstorbene oder deren Asche zu bestatten. Die Erben tragen die Kosten einer Bestattung. 

Bestattungspflichtige Personen:

​Für bestattungspflichtige Personen gibt es eine festgelegte Reihenfolge:
  1.  Ehegatte oder Lebenspartner   
  2.  Die volljährigen Kinder
  3.  Die Eltern
  4.  Die volljährigen Geschwister
  5.  Die Großeltern
  6.  Die volljährigen Enkelkinder
​Wenn die Angehörigen oder Dritte nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ist das Ordnungsamt dazu verpflichtet.

​Bestattungsfrist

​Bestattungsgesetze sind Ländersache. In Baden-Württemberg gelten folgende Bestattungsfristen: Die Überführung in die Leichenhalle muss nach 36 Stunden, die Bestattung frühestens nach 48 Stunden und spätestens 4 Werktage nach Eintritt des Todes erfolgt sein. Bei Feuerbestattungen gelten andere Fristen.

​Friedhofspflicht

Urnen dürfen in Deutschland nur auf Friedhöfen bestattet werden. Als Friedhöfe gelten auch Bestattungswälder wie Friedwälder oder Ruheforste, in denen Baumbestattungen durchgeführt werden. Einzige legale Ausnahme von der Friedhofspflicht ist die Seebestattung - hier wird die Urne im Meer bestattet.
Eine Erdbestattung wird in der Regel in einem Sarg durchgeführt. Ausnahmen sind aber möglich, insbesondere für Muslime, deren Tradition eine Beisetzung im Tuch vorschreibt. Bei der Grabgestaltung müssen sich die Angehörigen an die Friedhofsregeln halten. Deshalb sollte sich jeder, bevor er ein Grab bepflanzt oder ein Grabmal aufstellen lässt, über die örtlichen Vorschriften informieren.

Organisation der Bestattung und Trauerfeier


  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
  • Druck von Traueranzeigen, Danksagungen und Sterbebildchen
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • ggf. Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
​Gern unterstützen wir Sie bei diesen Aufgaben oder übernehmen sie komplett. Lassen Sie uns darüber sprechen.